Erhebung Bearbeitungsgebühr bei erfolglosen Lastschriftverfahren ab 01.01.2026
Sehr geehrtes Mitglied,
zunächst möchten wir uns für Ihre Mitgliedschaft und die Unterstützung der Solidar-Gemeinschaft in mietrechtlichen Angelegenheiten bedanken.
Gemäß erteiltem SEPA-Mandat können wir Ihren jährlichen Mitgliedsbeitrag von Ihrem Konto abbuchen. Gerne würden wir weiterhin unsere Tätigkeit bestmöglich für Sie erledigen. Um dies auch gewährleisten zu können, richten wir ein Anliegen an Sie:
Damit der Jahres-Mitgliedsbeitrag Anfang Februar des Kalenderjahres abgebucht werden kann, ist es erforderlich, unserem Hause Änderungen der Bankverbindung immer mitzuteilen.
Wir bitten Sie, den Abbuchungstermin für das Lastschriftverfahren zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass das Lastschriftverfahren reibungslos durchgeführt werden kann.
Abschließend machen wir Sie besonders darauf aufmerksam, dass wir, sollte das Lastschriftverfahren für die Abbuchung des Mitgliedsbeitrages nicht möglich sein, aus Kostengründen für diesen erheblichen Mehraufwand ab 01.01.2026 eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € berechnen müssen.
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe, Ihr Verständnis und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Mieterschutzverein
Neustadt und Umgebung e. V.
gez.
Roland Kronauer
Vorsitzender

