Regionale Themen

WBG Wohnungsbaugesellschaft Neustadt an der Weinstrasse

Seit 1919 bietet die WBG Wohnungsbaugesellschaft Neustadt an der Weinstraße mbH (kurz: WBG) bezahlbaren Wohnraum für eine möglichst breite Bevölkerungsschicht im Bereich Neustadt an der Weinstraße an.

Im Lauf dieser Zeit ist dieses Kerngeschäft um viele Bereiche und Projekte erweitert worden. So ist beispielsweise auch die Mitwirkung in der Stadtentwicklung ein besonderer Schwerpunkt für unsere kommunale Gesellschaft geworden.

Die WBG bewirtschaftet ausschließlich Wohnraum und Gewerbeeinheiten in Neustadt an der Weinstraße. Insgesamt bieten wir in diesem Bereich einen Bestand von rund

  • 2.180 Wohnungen (mit 1-5 Zimmern)
  • 600 Garagen und 842 Parkplätze
  • 89 Gewerbeeinheiten
  • rd. 168.000 m² Wohn- und Nutzfläche

Im Hinblick auf das diesjährige 100-jährige Jubiläum freuen wir uns, unser Unternehmen gut aufgestellt zeigen zu können und auch nach den ersten 100 Jahren weiter das Bild von Neustadt an der Weinstraße mit zu prägen!

Adresse

Wohnungsbaugesellschaft mbH
Konrad-Adenauer-Straße 47
67433 Neustadt an der Weinstraße

Telefon: 06321 8996-0 
Fax: 06321 899642 
info@wbg-nw.de

Lebenslagen zu Wohnen und Mieten in Neustadt

Hier finden Sie umfangreiche Informationen zu verschiedenen Lebenslagen rund um das Thema Mieten und Wohnen in Neustadt an der Weinstraße.

Finanzielle und sonstige Hilfe in Neustadt

Hier finden Sie Informationen zu finanziellen und weiteren Unterstützungsangeboten aus verschiedenen Bereichen der Stadt Neustadt.


Soziale Unterstützung der Stadt Neustadt an der Weinstraße

Wer wird gefördert:

  1. die Förderung von Mietwohnraum insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen sowie Familien und andere Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen, behinderte Menschen, Wohnungslose und sonstige hilfebedürftige Personen,
  2. die Förderung der Bildung selbst genutzten Wohneigentums insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern sowie behinderte Menschen, die unter Berücksichtigung ihres Einkommens und der Eigenheimzulage die Belastungen des Baus oder Erwerbs von Wohnraum ohne soziale Wohnraumförderung nicht tragen können.

Wenn die Voraussetzungen für meine Sozialwohnung nicht mehr erfüllt sind und ich muss ausziehen, dann kann ich mich auch an die o.g. zuständigen Personen der Stadt Neustadt wenden.

  • Wohngeld
  • Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust (Obdachlosigkeit)
  • Wohnberechtigungsschein

An wen kann ich mich wenden:

Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Soziale Hilfen – 410
Konrad-Adenauer-Straße 43
67433 Neustadt an der Weinstraße

soziale-hilfen-sozialamt@neustadt.eu

Telefon: 06321 855-433

Beantragung von Wohngeld in unserem Einzugsbereich
KfW-Förderung für Mieter

Einbruchsschutz

Weitere Informationen zu Einbruchsschutz auf KfW.de

Energie sparen durch Nutzung erneuerbarer Energien

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten auf KfW.de

Kostenübernahme für Wohnraum bei Hartz 4

Im Rahmen der Grundsicherung wird bezugsberechtigten Personen von Arbeitslosengeld 2 (ALG2) unter gewissen Voraussetzungen die Kosten für den Wohnraum übernommen.

Weitere Informationen unter