Sehr geehrter Interessent,
wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft im Mieterschutzverein Neustadt und Umgebung e.V.
Hier ein paar wichtige Informationen für angehende Mitglieder
Satzungsgemäß und nach dem Rechtsberatungsgesetz dürfen wir nur Mitglieder beraten, wenn die Aufnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegen.
Weiterhin können wir Ihren Antrag erst bearbeiten, wenn auch die Gesamtsumme in Höhe von 130,00 € (Jahres-Mitgliedsbeitrag 90,00 €, zuzüglich einmalige Aufnahmegebühr von 40,00 €) auf unser Konto der Sparkasse Rhein-Haardt, IBAN: DE17 5465 1240 1000 1040 57, als Zahlungseingang festgestellt werden konnte.
Der folgende jährliche Mitgliedsbeitrag wird mittels Lastschriftverfahren (SEPA-Mandat) mit dem Vermerk „Mitgliedsbeitrag“ am Anfang des Folgejahres von Ihrem Konto abgebucht.
Die Schilderung Ihres Anliegens ist nur im persönlichen Beratungsgespräch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für die Terminvereinbarung setzen Sie sich bitte immer telefonisch mit unserer Geschäftsstelle in Neustadt/Wstr. (06321 – 8 49 15) in Verbindung.
Gerne können Sie uns vorab Ihren Mietvertrag sowie vorhandenen Schriftwechsel für Ihre Mietangelegenheiten per E-Mail (bitte ausschließlich als PDF-Datei) zukommen lassen.
HINWEIS:
Der Mieterschutzverein Neustadt/Wstr. übernimmt keine Überwachung für im Schriftverkehr genannten Fristen und führt auch kein Wiedervorlagesystem.
Die eigenständige Kontaktaufnahme und eine telefonische Terminvereinbarung durch das Mitglied ist somit weiterhin erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team des
MIETERSCHUTZVEREIN Neustadt und Umgebung e.V.