Mietspiegel 2022 – Neustadt und Umgebung

Der einfache Mietspiegel der Stadt Neustadt an der Weinstraße wurde zum 01.05.2025 fortgeschrieben.

Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte dafür,

  • ob ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters berechtigt ist,
  • ob die Miete bei einer Wiedervermietung zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
  • ob die Miete grundsätzlich angemessen ist (außerhalb des Geltungsbereichs der sogenannten Mietpreisbremse).

Der Mietspiegel weist auf der Grundlage von Nettokaltmieten, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurden, die Durchschnittsmiete nettokalt (ortsübliche Vergleichsmiete) in Euro pro Quadratmeter monatlich aus. Diese Vergleichsmiete kann für jede einzelne Wohnung höher oder niedriger ausfallen. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.

Die Fortschreibung des Mietspiegels aus dem Jahr 2023 erfolgt dabei auf Basis des Verbraucherpreisindex, d. h. mit dem „Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland“. Dieser vom Statistischen Bundesamt ermittelte Index wird seit dem Jahr 2003 als Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) veröffentlicht. Näheres hierzu lässt sich dem Methodenbericht sowie aus der Broschüre entnehmen.


Mietspiegel 1

Landau, Germersheim, Bad Bergzabern, Wörth


Mietspiegel 2

Annweiler, Kandel, Jockgrim, Edenkoben


Mietspiegel 3

Alle Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße (mit Ausnahme der Orts aus dem Mietspiegel 1 und 2)


Erläuterungen zum Mietspiegel


Weiter Informationen

Weitere Informationen sowie die Grundlagen zur Ermittlung des Mietspiegels finden Sie auf der Internetseite der Stadt Neustadt